§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Patrick Kornau, Fenskestraße 21, 30165 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, KI-Integration, Softwareentwicklung und verwandten IT-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplanung führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen ab 1.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten vereinbart werden.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarte Nutzung.
Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken und Methoden, die der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt und die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält das Recht, diese auch für andere Auftraggeber einzusetzen.
§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Arbeitsergebnisse. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert des betreffenden Projekts. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 10 Kündigung
Laufende Projekte können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Für die Zeit zwischen Kündigung und vereinbartem Projektende kann der Auftragnehmer entgangenen Gewinn geltend machen, sofern die Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Stand: May 2026