Google haftet für KI-Fehler: Münchner Gericht setzt Maßstäbe

Das Landgericht München I hat per einstweiliger Verfügung (Az. 26 O 869/26) entschieden, dass Google für falsche Behauptungen verantwortlich ist, die sein KI-Antwortsystem „AI Overview" produziert. Geklagt hatten zwei Verlage, nachdem ihre Namen in den automatisch generierten Antworten fälschlicherweise mit Abofallen und Betrugsmaschen in Verbindung gebracht wurden – obwohl keine der genutzten Quellen solche Behauptungen enthielt.

Der springende Punkt: Kein neutraler Vermittler mehr


Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einem entscheidenden Argument: Wer Inhalte mit eigener KI-Technologie aktiv generiert und strukturiert, ist kein bloßer Durchleitungskanal mehr. Google wandelt sich damit vom sogenannten mittelbaren zum unmittelbaren Störer – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Das bisherige Haftungsprivileg klassischer Suchmaschinen greift laut Gericht daher nicht mehr. Dieses Privileg galt bislang, weil Suchmaschinen lediglich auf fremde Inhalte verweisen, sie aber nicht selbst erzeugen.

Googles Argumente zogen nicht


Google verwies darauf, dass Nutzer die angezeigten Quellen selbst überprüfen könnten und KI-Fehler allgemein bekannt seien. Das Gericht ließ das nicht gelten: Die Möglichkeit zur Überprüfung entbinde den Anbieter nicht von seiner Verantwortung. Im Gegenteil – gerade weil AI Overview Inhalte erzeugt, die über die Quellen hinausgehen, hätten Betroffene sonst keinerlei Handhabe gegen Falschaussagen.

Internationale Reichweite


Bemerkenswert: Die einstweilige Verfügung ist laut Urteil nicht auf Deutschland beschränkt, sondern gilt international. Google trägt 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Warum das weitreichende Folgen haben könnte
Ein finales Urteil steht noch aus. Sollte sich diese Rechtsauffassung festigen, stünden KI-Anbieter – allen voran Google – vor einem massiven Problem. Der AI Overview kommt eigenen Angaben zufolge auf 2,5 Milliarden monatliche Nutzer. Bei dieser Größenordnung kann selbst eine niedrige Fehlerquote zu einer astronomischen Zahl an falschen Aussagen führen. Eine Analyse auf Basis von Benchmark-Daten sprach von potenziell Hunderttausenden Fehlern pro Minute.

Hinweis: Das Verfahren läuft noch, ein rechtskräftiges Urteil gibt es bislang nicht.

www.computerbase.de Originalartikel (CB)
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